Auszug aus den Statuten
Art. 1: Name, Sitz
1.1 Unter dem Namen Kulturverein Muttenz besteht mit Sitz in Muttenz ein Verein gemäss den Bestimmungen Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
1.2 Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
2.1 Der Kulturverein Muttenz macht sich zur Aufgabe, das gesellschaftliche und kulturelle Leben zu pflegen mit dem Ziel, regelmässig qualitativ hochstehende, kulturelle Veranstaltungen in Muttenz anzubieten, dabei auch ungewöhnliche Wege zu beschreiten und jungen Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit zu geben, in unserer Region aufzutreten.